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Thomas Feuerschutz – Ausbildung der Brandschutzhelfer ist ein entscheidender Bestandteil des Brandschutzes

Als Brandschutzexperte in Hochstadt bilden wir natürlich auch auf Wunsch Ihre Mitarbeiter aus. Brandschutzhelfer müssen nach den innerbetrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen fachgerecht ausgebildet sein. Egal, wie viele Mitarbeiter Ihr Betrieb hat, es müssen mindestens 5 % der Beschäftigten eines Unternehmens als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Die Brandhelfer ausbilden umfasst folgende Inhalte.

Theoretischer Teil:

1. Grundzüge des Brandschutzes:

    • Basiskenntnisse des Verbrennungsvorganges und der Vorgänge beim Löschen,
    • Häufige Brandursachen inklusive Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
    • Brandquellen auf den jeweiligen Betrieb sowie spezielle Produktions- und Betriebsabläufe bezogen

    2. Betriebliche Brandschutzorganisation:

    Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und den Aushang“

    • Alarmierungswege und -mittel
    • Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
    • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
    • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

    3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen:

      • Brandklassen A, B, C, D und F
      • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
      • Passende Feuerlöscheinrichtungen
      • Aufbau und Funktion der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
      • Einsatzbereiche und -regeln von Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, etc.

      4. Gefahren durch Brände:

          • Gefährdungen durch Rauch sowie Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
          • Thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
          • Mechanische Gefährdungen (z. B. herumfliegende Bauteile, kaputte Einrichtungen)
          • Besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Gefahrstoffe - Gefahrstoffklassen, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

          5. Verhalten im Brandfall:

              • Alarmierung
              • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
              • Sicherstellung der eigenständigen Flucht der Beschäftigten
              • Besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
              • Löschen von brennenden Personen

              Praktischer Teil:

              • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
              • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
              • Praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit diversen, passenden Aufbausätzen
              • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
              • Betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
              • Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

              Dauer der Ausbildung:

              Für den theoretischen Teil, nach Abschnitt 2.1 sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorgesehen. Die Praxis nach Abschnitt 2.2 ist von der Anzahl der Teilnehmer abhängig. Jeder Mitarbeiter muss natürlich genügend Zeit zum Üben haben. Ziel ist es, dass die Teilnehmer die erworbenen Kenntnisse im Ernstfall auch praktisch umsetzen können. Laut unseren Erfahrungen reichen 5 bis 10 Minuten für jeden Teilnehmer ausreichend.

              Löschübungen werden anhand eines Simulators geübt (Propangas). Dies ist ebenfalls Teil unseres Angebots. Brandschutzhelfer ausbilden in Hochstadt ist sehr facettenreich und interessant, aber auch sehr verantwortungsvoll. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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